Allgemeine Geschäftsbedingungen


Stand: Juli 2026

§ 1 Gegenstand des Vertrages

(1) Der Auftraggeber beauftragt die Oakhurst Ventures GmbH, handelnd unter der Marke "Oakhurst Pictures" (nachfolgend "Auftragnehmer"), mit der Erbringung von kreativen, filmischen, fotografischen, strategischen und produktionsrelevanten Dienstleistungen in den Bereichen Markenkommunikation, filmisches Storytelling, Content-Produktion, Creative Direction, Social Media, Kampagnenentwicklung und digitale Markeninszenierung.

(2) Die Leistungen werden ausschließlich auf Basis eines Dienstvertrages gemäß §§ 611 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) erbracht. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen oder kreativen Erfolges.

(3) Eine Haftung für den Erfolg im Sinne eines Werkvertrages ist ausgeschlossen. Aussagen über mögliche Entwicklungen, Reichweiten, Markenwirkungen oder wirtschaftliche Ergebnisse sind Prognosen, die auf Erfahrungswerten, langjähriger Tätigkeit und vergleichbaren Fallstudien beruhen. Sie stellen keine Garantien oder zugesicherten Eigenschaften dar.

(4) Die Parteien verpflichten sich zu einer vertrauensvollen, kooperativen und zielorientierten Zusammenarbeit und werden sich gegenseitig unverzüglich über alle für die Projektdurchführung wesentlichen Umstände informieren.

(5) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Inhalte, Ansprechpartner, Produkte und organisatorischen Voraussetzungen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

(6) Erfüllt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht, verspätet oder unzureichend, ist der Auftragnehmer für daraus resultierende Verzögerungen oder Mehraufwände nicht verantwortlich. Eventuelle Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

(7) Erfüllt der Auftraggeber eine für die Erbringung der Leistungen erforderliche Mitwirkungspflicht nicht, verzögert diese oder führt sie unzureichend aus, und wird der Auftragnehmer dadurch an der Erbringung der vereinbarten Leistungen gehindert oder verzögert, bleibt der Anspruch des Auftragnehmers auf die vereinbarte Vergütung unberührt.

(8) Etwaige vereinbarte Fristen oder Termine zur Leistungserbringung durch den Auftragnehmer beginnen erst, wenn der Auftraggeber alle vertragsgemäß fälligen Zahlungen vollständig geleistet und alle für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Mitwirkungspflichten vollständig erfüllt hat.

(9) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen qualifizierte Subunternehmer, Freiberufler, Produktionspartner oder Kreativdienstleister einzuschalten.

§ 2 Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind.

(2) Freigaben für Konzepte, Videos, Fotos, Designs, Texte oder Kampagnen müssen unverzüglich erfolgen, um Störungen des Produktionsplans zu vermeiden.

(3) Mit der Freigabe von kreativen Entwürfen gelten die damit verbundenen Aufwendungen und kalkulierten Produktionskosten gleichzeitig als freigegeben.

(4) Nach Fertigstellung ist der Auftraggeber verpflichtet, die vertragsgemäß erbrachten Leistungen abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.

§ 3 Vergütung

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem individuell erstellten und angenommenen Angebot.

(2) Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden mit einem Stundensatz von EUR 150,00 zzgl. gesetzlicher MwSt. abgerechnet.

(3) Reise-, Unterkunfts-, Studio-, Catering-, Equipment-, Lizenz- oder sonstige Produktionskosten werden gesondert berechnet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

(4) Befindet sich der Auftraggeber in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren in Höhe von EUR 5,00 pro Mahnung zu verlangen.

(5) Befindet sich der Auftraggeber mit zwei aufeinanderfolgenden Zahlungen oder einem Betrag in Höhe von mindestens zwei Monatsvergütungen in Verzug, so wird die gesamte ausstehende Vergütung bis zum regulären Vertragsende sofort fällig.

(6) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistungen einzustellen, wenn der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung länger als 14 Tage im Rückstand ist.

§ 4 Nutzungsrechte

(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht an den erstellten Arbeitsergebnissen ein, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

(2) Sämtliche Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung aller Rechnungen auf den Auftraggeber über.

(3) Rohdaten, Rohmaterial, Projektdateien, Schnittdateien oder Produktions-Setups verbleiben grundsätzlich beim Auftragnehmer, sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Werke unter Nennung des Auftraggebers für Eigenwerbung, Portfoliomappen, Social Media, Awards, Präsentationen oder die Darstellung auf der eigenen Website zu nutzen.

§ 5 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Sachschäden ist auf EUR 10.000,00 je Schadensfall begrenzt.

(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

(4) Eine Haftung für die Inhalte, Anweisungen oder Entscheidungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen.

(5) Mängelrügen müssen innerhalb von 10 Werktagen nach Erbringung der Dienstleistung schriftlich erfolgen.

§ 6 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden Informationen vertraulich zu behandeln.

(2) Diese Verpflichtung gilt während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von drei (3) Jahren nach Beendigung des Vertrages.

(3) Diese Verpflichtung gilt auch für Mitarbeiter, Freiberufler und beauftragte Dritte.

§ 7 Datenschutz

Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO. Sofern erforderlich, wird eine separate Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen.

§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestlaufzeit zwölf (12) Monate.

(2) Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere zwölf (12) Monate, wenn er nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von dreißig (30) Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt wird.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Bereits begonnene Produktionen, gebuchte Drehtage, Reisekosten oder Fremdkosten müssen im Falle einer Kündigung in vollem Umfang erstattet werden.

§ 9 Änderungswünsche und Korrekturschleifen

(1) Sofern nicht anders vereinbart, sind bis zu zwei (2) Korrekturschleifen inklusive.

(2) Darüber hinausgehende Änderungswünsche werden nach Aufwand gesondert berechnet.

(3) Änderungswünsche müssen innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung mitgeteilt werden. Danach gelten die Leistungen als abgenommen.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

(2) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

(3) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Hamburg.

(4) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Anbieterkennzeichnung

Oakhurst Ventures GmbH

handelnd unter der Marke Oakhurst Pictures

Handelsregister: HRB 137692

Registergericht: Amtsgericht Hamburg

Umsatzsteuer-ID: DE301789746

Geschäftsführer:

Ilja V. Gladko

Lorenz C. Kolbe

E-Mail: info@oakhurst-ventures.com

Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV:

Ilja V. Gladko

Lorenz C. Kolbe

Am Bronzehügel 92

22399 Hamburg

Deutschland

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