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AGB

Stand: Juli 2026

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Der Kunde beauftragt die Oakhurst Ventures GmbH, handelnd unter der Marke „Oakhurst Pictures“ (nachfolgend „Auftragnehmer“), mit der Erbringung kreativer, filmischer, fotografischer, strategischer und produktionsbezogener Leistungen in den Bereichen Markenkommunikation, filmisches Storytelling, Content-Produktion, Creative Direction, Social Media, Kampagnenentwicklung und digitale Markeninszenierung.

(2) Die Leistungen werden ausschließlich auf Grundlage eines Dienstvertrags gemäß §§ 611 ff. BGB erbracht. Gegenstand des Vertrags ist die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht das Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen oder kreativen Erfolgs.

(3) Eine Erfolgshaftung im Sinne eines Werkvertrags ist ausgeschlossen. Aussagen zu möglichen Entwicklungen, Reichweiten, Markenwirkungen oder wirtschaftlichen Ergebnissen sind Prognosen auf Grundlage von Erfahrungswerten, langjähriger Tätigkeit und vergleichbaren Fallstudien. Sie stellen keine Garantien oder zugesicherten Eigenschaften dar.

(4) Die Parteien verpflichten sich zu einer vertrauensvollen, kooperativen und zielorientierten Zusammenarbeit und werden sich gegenseitig unverzüglich über alle wesentlichen Umstände informieren, die für die Durchführung des Projekts relevant sind.

(5) Der Kunde stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig alle Informationen, Zugänge, Inhalte, Ansprechpartner, Produkte und organisatorischen Voraussetzungen zur Verfügung, die für die Erbringung der Leistungen erforderlich sind.

(6) Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, verspätet oder unzureichend, ist der Auftragnehmer für daraus resultierende Verzögerungen oder zusätzlichen Aufwand nicht verantwortlich. Etwaige zusätzliche Kosten trägt der Kunde.

(7) Erfüllt der Kunde eine für die Erbringung der Leistungen erforderliche Mitwirkungspflicht nicht, verspätet oder unzureichend und verhindert oder verzögert dies die Erbringung der vereinbarten Leistungen durch den Auftragnehmer, bleibt der Anspruch des Auftragnehmers auf die vereinbarte Vergütung unberührt.

(8) Vereinbarte Fristen oder Zeiträume für die Erbringung der Leistungen durch den Auftragnehmer beginnen erst, nachdem der Kunde sämtliche gemäß der Vereinbarung fälligen Vergütungen vollständig gezahlt und alle für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Mitwirkungspflichten vollständig erfüllt hat.

(9) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen qualifizierte Subunternehmer, Freelancer, Produktionspartner oder kreative Dienstleister einzusetzen.

§ 2 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt sicher, dass sämtliche bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind.

(2) Freigaben für Konzepte, Videos, Fotografien, Designs, Texte oder Kampagnen müssen zeitnah erteilt werden, um eine Beeinträchtigung der Produktionsabläufe zu vermeiden.

(3) Mit der Freigabe kreativer Vorschläge gelten gleichzeitig die damit verbundenen Auslagen und kalkulierten Produktionskosten als genehmigt.

(4) Nach Fertigstellung ist der Kunde verpflichtet, die vertragsgemäß erbrachten Leistungen abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.

§ 3 Vergütung

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem individuell erstellten und angenommenen Angebot.

(2) Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden mit einem Stundensatz von EUR 150,00 zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet.

(3) Reise-, Übernachtungs-, Studio-, Catering-, Equipment-, Lizenz- oder sonstige Produktionskosten werden gesondert berechnet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(4) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren in Höhe von EUR 5,00 pro Mahnung zu verlangen.

(5) Befindet sich der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Zahlungen oder mit einem Betrag, der mindestens zwei Monatsvergütungen entspricht, im Verzug, wird die gesamte noch ausstehende Vergütung bis zum regulären Vertragsende sofort fällig.

(6) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistungen auszusetzen, wenn sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung länger als 14 Tage im Rückstand befindet.

§ 4 Nutzungsrechte

(1) Der Auftragnehmer räumt dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht an den erstellten Arbeitsergebnissen ein, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

(2) Sämtliche Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung aller Rechnungen auf den Kunden über.

(3) Rohdaten, unbearbeitetes Material, Projektdateien, Schnittdateien oder Produktions-Setups verbleiben grundsätzlich beim Auftragnehmer, sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Werke zur Eigenwerbung, für Portfoliozwecke, Social Media, Awards, Präsentationen oder Website-Darstellungen unter Nennung des Kunden zu verwenden.

§ 5 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Sachschäden ist auf EUR 10.000,00 pro Schadensfall begrenzt.

(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

(4) Für Inhalte, Anweisungen oder Entscheidungen des Kunden besteht keine Haftung.

(5) Beanstandungen müssen innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Leistungserbringung schriftlich mitgeteilt werden.

§ 6 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden Informationen vertraulich zu behandeln.

(2) Diese Verpflichtung gilt während der Vertragslaufzeit und für drei (3) Jahre nach Beendigung des Vertrags.

(3) Diese Verpflichtung gilt auch für Mitarbeiter, Freelancer und beauftragte Dritte.

§ 7 Datenschutz

Die Parteien verpflichten sich, die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO, einzuhalten. Soweit erforderlich, wird eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen.

§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die Mindestlaufzeit zwölf (12) Monate.

(2) Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere zwölf (12) Monate, sofern er nicht mit einer Frist von dreißig (30) Tagen vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Bereits begonnene Produktionen, gebuchte Shooting-Tage, Reisen oder Kosten Dritter sind im Falle einer Kündigung vollständig zu vergüten.

§ 9 Änderungswünsche und Korrekturschleifen

(1) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind bis zu zwei (2) Korrekturschleifen enthalten.

(2) Weitere Änderungswünsche werden gesondert nach Aufwand berechnet.

(3) Änderungswünsche müssen innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung mitgeteilt werden. Danach gelten die Leistungen als abgenommen.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

(2) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

(3) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Hamburg, Deutschland.

(4) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Anbieterkennzeichnung

Oakhurst Ventures GmbH
handelnd unter der Marke Oakhurst Pictures

Handelsregister: HRB 137692
Registergericht: Amtsgericht Hamburg
USt-IdNr.: DE301789746

Geschäftsführer:
Ilja V. Gladko
Lorenz C. Kolbe

E-Mail: info@oakhurst-ventures.com

Verantwortlich für den Inhalt gemäß § 18 Abs. 2 MStV:
Ilja V. Gladko
Lorenz C. Kolbe

Am Bronzehügel 92
22399 Hamburg
Deutschland

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juli 2026

§ 1 Gegenstand des Vertrages

(1) Der Auftraggeber beauftragt die Oakhurst Ventures GmbH, handelnd unter der Marke "Oakhurst Pictures" (nachfolgend "Auftragnehmer"), mit der Erbringung von kreativen, filmischen, fotografischen, strategischen und produktionsrelevanten Dienstleistungen in den Bereichen Markenkommunikation, filmisches Storytelling, Content-Produktion, Creative Direction, Social Media, Kampagnenentwicklung und digitale Markeninszenierung.

(2) Die Leistungen werden ausschließlich auf Basis eines Dienstvertrages gemäß §§ 611 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) erbracht. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen oder kreativen Erfolges.

(3) Eine Haftung für den Erfolg im Sinne eines Werkvertrages ist ausgeschlossen. Aussagen über mögliche Entwicklungen, Reichweiten, Markenwirkungen oder wirtschaftliche Ergebnisse sind Prognosen, die auf Erfahrungswerten, langjähriger Tätigkeit und vergleichbaren Fallstudien beruhen. Sie stellen keine Garantien oder zugesicherten Eigenschaften dar.

(4) Die Parteien verpflichten sich zu einer vertrauensvollen, kooperativen und zielorientierten Zusammenarbeit und werden sich gegenseitig unverzüglich über alle für die Projektdurchführung wesentlichen Umstände informieren.

(5) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Inhalte, Ansprechpartner, Produkte und organisatorischen Voraussetzungen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

(6) Erfüllt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht, verspätet oder unzureichend, ist der Auftragnehmer für daraus resultierende Verzögerungen oder Mehraufwände nicht verantwortlich. Eventuelle Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

(7) Erfüllt der Auftraggeber eine für die Erbringung der Leistungen erforderliche Mitwirkungspflicht nicht, verzögert diese oder führt sie unzureichend aus, und wird der Auftragnehmer dadurch an der Erbringung der vereinbarten Leistungen gehindert oder verzögert, bleibt der Anspruch des Auftragnehmers auf die vereinbarte Vergütung unberührt.

(8) Etwaige vereinbarte Fristen oder Termine zur Leistungserbringung durch den Auftragnehmer beginnen erst, wenn der Auftraggeber alle vertragsgemäß fälligen Zahlungen vollständig geleistet und alle für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Mitwirkungspflichten vollständig erfüllt hat.

(9) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen qualifizierte Subunternehmer, Freiberufler, Produktionspartner oder Kreativdienstleister einzuschalten.

§ 2 Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind.

(2) Freigaben für Konzepte, Videos, Fotos, Designs, Texte oder Kampagnen müssen unverzüglich erfolgen, um Störungen des Produktionsplans zu vermeiden.

(3) Mit der Freigabe von kreativen Entwürfen gelten die damit verbundenen Aufwendungen und kalkulierten Produktionskosten gleichzeitig als freigegeben.

(4) Nach Fertigstellung ist der Auftraggeber verpflichtet, die vertragsgemäß erbrachten Leistungen abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.

§ 3 Vergütung

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem individuell erstellten und angenommenen Angebot.

(2) Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden mit einem Stundensatz von EUR 150,00 zzgl. gesetzlicher MwSt. abgerechnet.

(3) Reise-, Unterkunfts-, Studio-, Catering-, Equipment-, Lizenz- oder sonstige Produktionskosten werden gesondert berechnet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

(4) Befindet sich der Auftraggeber in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren in Höhe von EUR 5,00 pro Mahnung zu verlangen.

(5) Befindet sich der Auftraggeber mit zwei aufeinanderfolgenden Zahlungen oder einem Betrag in Höhe von mindestens zwei Monatsvergütungen in Verzug, so wird die gesamte ausstehende Vergütung bis zum regulären Vertragsende sofort fällig.

(6) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistungen einzustellen, wenn der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung länger als 14 Tage im Rückstand ist.

§ 4 Nutzungsrechte

(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht an den erstellten Arbeitsergebnissen ein, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

(2) Sämtliche Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung aller Rechnungen auf den Auftraggeber über.

(3) Rohdaten, Rohmaterial, Projektdateien, Schnittdateien oder Produktions-Setups verbleiben grundsätzlich beim Auftragnehmer, sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Werke unter Nennung des Auftraggebers für Eigenwerbung, Portfoliomappen, Social Media, Awards, Präsentationen oder die Darstellung auf der eigenen Website zu nutzen.

§ 5 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Sachschäden ist auf EUR 10.000,00 je Schadensfall begrenzt.

(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

(4) Eine Haftung für die Inhalte, Anweisungen oder Entscheidungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen.

(5) Mängelrügen müssen innerhalb von 10 Werktagen nach Erbringung der Dienstleistung schriftlich erfolgen.

§ 6 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden Informationen vertraulich zu behandeln.

(2) Diese Verpflichtung gilt während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von drei (3) Jahren nach Beendigung des Vertrages.

(3) Diese Verpflichtung gilt auch für Mitarbeiter, Freiberufler und beauftragte Dritte.

§ 7 Datenschutz

Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO. Sofern erforderlich, wird eine separate Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen.

§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestlaufzeit zwölf (12) Monate.

(2) Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere zwölf (12) Monate, wenn er nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von dreißig (30) Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt wird.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Bereits begonnene Produktionen, gebuchte Drehtage, Reisekosten oder Fremdkosten müssen im Falle einer Kündigung in vollem Umfang erstattet werden.

§ 9 Änderungswünsche und Korrekturschleifen

(1) Sofern nicht anders vereinbart, sind bis zu zwei (2) Korrekturschleifen inklusive.

(2) Darüber hinausgehende Änderungswünsche werden nach Aufwand gesondert berechnet.

(3) Änderungswünsche müssen innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung mitgeteilt werden. Danach gelten die Leistungen als abgenommen.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

(2) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

(3) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Hamburg.

(4) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Anbieterkennzeichnung

Oakhurst Ventures GmbH

handelnd unter der Marke Oakhurst Pictures

Handelsregister: HRB 137692

Registergericht: Amtsgericht Hamburg

Umsatzsteuer-ID: DE301789746

Geschäftsführer:

Ilja V. Gladko

Lorenz C. Kolbe

E-Mail: info@oakhurst-ventures.com

Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV:

Ilja V. Gladko

Lorenz C. Kolbe

Am Bronzehügel 92

22399 Hamburg

Deutschland

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