Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Mai 2026
§ 1 Gegenstand der Vereinbarung
(1) Der Auftraggeber beauftragt die Oakhurst Ventures UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) mit der Erbringung monatlicher Dienstleistungen im Bereich der Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Generative Engine Optimization (GEO). Diese Vereinbarung stellt eine Rahmenvereinbarung dar; konkrete Maßnahmen werden auf der Grundlage eines gesonderten schriftlichen Angebots beauftragt.
(2) Die Leistungen des Auftragnehmers werden ausschließlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages im Sinne der §§ 611 ff. BGB erbracht. Gegenstand der Vereinbarung ist die Erbringung von Tätigkeiten, nicht das Erreichen eines bestimmten Erfolges.
(3) Der Auftragnehmer schuldet insbesondere nicht das Erreichen bestimmter Ranking-Positionen, Traffic-Zahlen, Konversionsraten oder sonstige wirtschaftliche Ergebnisse. Die Parteien sind sich darüber einig, dass solche Ziele von zahlreichen externen Faktoren abhängen, die sich der Kontrolle des Auftragnehmers entziehen (z. B. Suchalgorithmen, Marktverhalten, Wettbewerb, technische Infrastruktur des Kunden, Verhalten von KI-Suchsystemen).
(4) Eine Erfolgsbehaftung im Sinne eines Werkvertrages wird ausdrücklich ausgeschlossen. Etwaige Prognosen über mögliche Verbesserungen stellen keine Garantien dar.
(5) Die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der erbrachten Dienstleistungen – insbesondere im Hinblick auf das Marken-, Urheber-, Wettbewerbsrecht und die GPSR-Verordnung – obliegt allein dem Kunden. Der Kunde trägt das Risiko der Rechtmäßigkeit.
(6) Die Parteien arbeiten in einem vertrauensvollen, kooperativen und zielorientierten Verhältnis zusammen und informieren sich unverzüglich über alle wesentlichen Umstände, die für die Durchführung des Vertrages von Bedeutung sind.
(7) Der Kunde stellt dem Auftragnehmer unverzüglich alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Inhalte, Zugangsdaten (insbesondere Google Search Console, CMS) und Unterlagen zur Verfügung und erbringt alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen.
(8) Unterlässt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungshandlung oder erbringt er diese nicht rechtzeitig oder ungenügend, ist der Auftragnehmer von der Verpflichtung zur Erbringung der von dieser Mitwirkung abhängigen Leistungen bis zu deren vollständigen Erbringung befreit. Daraus resultierende Verzögerungen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Etwaige Mehrkosten trägt der Kunde.
(9) Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die Leistungserbringung qualifizierte Subunternehmer und Partner einzuschalten. Eine Verpflichtung zur Offenlegung der Identität dieser Dritten besteht nicht. Datenschutzrechtliche Bestimmungen bleiben unberührt.
§ 2 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung wesentlichen Daten, Produktinformationen und Vorlagen zum vereinbarten Zeitpunkt und frei von Rechten Dritter zur Verfügung.
(2) Der Kunde informiert den Auftragnehmer rechtzeitig darüber, ob Vorschläge freigegeben werden, um den Arbeitsablauf des Auftragnehmers nicht zu beeinträchtigen.
(3) Die Freigabe eines Textvorschlags durch den Kunden stellt gleichzeitig die Freigabe eines etwaigen damit verbundenen Kostenvoranschlags dar.
(4) Nach Fertigstellung ist der Kunde verpflichtet, die erbrachten Leistungen abzunehmen, sofern sie frei von wesentlichen Mängeln sind.
§ 3 Vergütung
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vorgelegten und freigegebenen schriftlichen Angebot.
(2) Leistungen, die über den Umfang des Angebots hinausgehen, werden mit einem Stundensatz von EUR 150,00 zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer vergütet.
(3) Auslagen werden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden erstattet. Reisekosten werden entsprechend in Rechnung gestellt.
(4) Für Kunden mit Sitz außerhalb Deutschlands gelten die Zahlungsbedingungen gemäß § 10.
(5) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren in Höhe von EUR 5,00 pro Mahnung zu verlangen.
(6) Befindet sich der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Monatszahlungen oder einem Betrag, der mindestens zwei Monatszahlungen entspricht, in Verzug, wird die gesamte restliche Vertragsvergütung bis zur nächsten ordentlichen Vertragsbeendigung sofort fällig (Beschleunigungsklausel). Weitergehende Rechte, insbesondere die Kündigung aus wichtigem Grund, bleiben unberührt.
(7) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Erbringung der Leistungen einzustellen, solange der Kunde mit mindestens einer fälligen Monatszahlung mehr als 14 Tage im Rückstand ist. Der Zeitraum der Aussetzung stellt keinen Leistungsverzug des Auftragnehmers dar.
(8) Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen ist der Auftragnehmer zudem berechtigt, die Leistungen zu pausieren und den pausierten Zeitraum an die ursprünglich vereinbarte Vertragslaufzeit anzuhängen.
§ 4 Nutzungsrechte
(1) Der Auftragnehmer räumt dem Kunden ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen ein, sofern nichts anderes vereinbart ist. Eine Übertragung auf Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung.
(2) Die Übertragung der Rechte erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung.
(3) Der Auftragnehmer darf die Arbeitsergebnisse zum Zwecke der Eigenwerbung unter Nennung des Kunden verwenden.
§ 5 Haftung
(1) Die Haftung ist ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt; Sachschäden sind auf EUR 10.000 pro Einzelfall begrenzt.
(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
(4) Für Weisungen des Kunden oder eigenmächtige Handlungen des Kunden wird keine Haftung übernommen.
(5) Ansprüche entstehen nur, wenn Mängel nicht innerhalb von 10 Werktagen nach schriftlicher Rüge behoben werden.
(6) Dies gilt auch für Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(7) Die Produkthaftung bleibt unberührt.
§ 6 Verjährung
(1) Die Ansprüche verjähren in einem (1) Jahr.
(2) Dies gilt nicht in Fällen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Personenschäden, Produkthaftung, arglistigem Verschweigen oder in gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Fällen.
§ 7 Vertraulichkeit
(1) Alle Informationen sind vertraulich zu behandeln.
(2) Ausnahmen gelten für öffentlich bekannte Informationen, bereits bekannte Informationen, selbstständig entwickelte Informationen oder rechtlich vorgeschriebene Offenlegungen.
(3) Diese Verpflichtung bleibt während der Laufzeit des Vertrages und für drei Jahre danach bestehen.
(4) Dies gilt auch für Mitarbeiter und Dritte.
§ 8 Datenschutz
Die Parteien halten die geltenden Datenschutzgesetze ein; bei Bedarf wird eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
§ 9 Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit bestimmt sich nach dem zwischen den Parteien vereinbarten schriftlichen Angebot.
(2) Ist im Angebot keine konkrete Vertragslaufzeit festgelegt worden, gilt eine Mindestvertragslaufzeit von zwölf (12) Monaten.
(3) Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere zwölf (12) Monate, sofern er nicht mit einer Frist von dreißig (30) Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
(4) Eine vorzeitige Kündigung ist im gegenseitigen Einvernehmen und gegen Zahlung einer Auflösungsgebühr in Höhe einer aktuellen monatlichen Pauschale zuzüglich zweier weiterer monatlicher Pauschalen möglich.
(5) Eine Reduzierung des vereinbarten monatlichen Budgets verlängert die Vertragslaufzeit entsprechend, bis das ursprünglich vereinbarte Gesamtvertragsvolumen erreicht ist.
(6) Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage der verbleibenden Vertragsvergütung geteilt durch das reduzierte monatliche Budget.
§ 10 Zahlungsbedingungen (Internationale Kunden)
(1) Die monatliche Rechnungsstellung erfolgt im Voraus.
(2) Die erste Rechnung wird zum Startdatum gestellt, andernfalls zum 15. eines jeden Monats.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen fällig.
§ 11 Korrekturschleifen und Textfreigaben
(1) Bis zu 2 Korrekturschleifen sind inbegriffen (1 Korrekturschleife bei unvollständigem Briefing).
(2) Zusätzliche Korrekturschleifen werden auf Stundenbasis abgerechnet.
(3) Jede Korrekturschleife hat eine Bearbeitungszeit von 5–7 Werktagen.
(4) Änderungswünsche müssen innerhalb eines Monats eingereicht werden, andernfalls gelten die Leistungen als abgenommen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen bedürfen der Schriftform.
(2) Einwendungen gegen Rechnungen müssen innerhalb eines Monats erhoben werden.
(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
(4) Gerichtsstand ist Hamburg, Deutschland.
(5) Der Rechnungsversand erfolgt per E-Mail (PDF).
(6) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Handelsregister: HRB 137692
Registergericht: Amtsgericht Hamburg
USt-IdNr.: DE301789746
Geschäftsführung:
Ilja V. Gladko
Lorenz C. Kolbe
E-Mail: info@oakhurst-ventures.com
Website: www.oakhurst-ventures.com
Inhaltlich Verantwortliche gemäß § 18 Abs. 2 MStV:
Ilja V. Gladko, Lorenz C. Kolbe
Am Bronzehügel 92
22399 Hamburg
Haftung für Inhalte
Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs. 1 DDG für eigene Inhalte verantwortlich.
Haftung für Links
Für externe Links übernehmen wir keine Haftung.
Urheberrecht
Die Inhalte dieser Website unterliegen dem deutschen Urheberrecht.

