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AGB

Stand: Juli 2026

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Der Kunde beauftragt die Oakhurst Ventures GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) mit der Erbringung monatlicher Leistungen im Bereich der Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Generative Engine Optimization (GEO). Diese Vereinbarung stellt einen Rahmenvertrag dar; konkrete Maßnahmen werden auf Grundlage eines gesonderten schriftlichen Angebots beauftragt.

(2) Die Leistungen des Auftragnehmers werden ausschließlich auf Grundlage eines Dienstvertrags im Sinne der §§ 611 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ergebracht.

(3) Ziel der Zusammenarbeit ist es, die organische Sichtbarkeit, Auffindbarkeit und digitale Relevanz des Kunden durch professionell geplante und umgesetzte SEO- und GEO-Maßnahmen nachhaltig zu stärken. Die Parteien erkennen an, dass der Erfolg solcher Maßnahmen durch eine Vielzahl externer Faktoren beeinflusst wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Suchmaschinenalgorithmen, KI-Systeme, Wettbewerb, Marktverhalten, technische Infrastruktur, Nutzerverhalten sowie die rechtzeitige Mitwirkung des Kunden.

(4) Die Parteien arbeiten auf Grundlage von Vertrauen, Zusammenarbeit und gegenseitiger Zielorientierung zusammen und informieren sich gegenseitig unverzüglich über alle wesentlichen Umstände, die für die Durchführung dieser Vereinbarung relevant sind.

(5) Der Kunde stellt dem Auftragnehmer unverzüglich alle Informationen, Daten, Inhalte, Zugangsdaten (insbesondere für die Google Search Console und das CMS) und Dokumente zur Verfügung, die für die Erbringung der Leistungen erforderlich sind, und nimmt alle notwendigen Mitwirkungshandlungen vor.

(6) Unterlässt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungshandlung, erbringt er diese verspätet oder unzureichend, ist der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung zur Erbringung sämtlicher von dieser Mitwirkung abhängigen Leistungen befreit, bis die Mitwirkung vollständig erbracht wurde. Daraus resultierende Verzögerungen sind dem Auftragnehmer nicht zuzurechnen. Etwaige hierdurch entstehende zusätzliche Kosten trägt der Kunde.

(7) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen qualifizierte Subunternehmer und Partner einzusetzen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Identität dieser Dritten offenzulegen. Die geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften bleiben hiervon unberührt.

§ 2 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt dem Auftragnehmer alle wesentlichen Daten, Produktinformationen und Vorlagen, die für die Erbringung der Leistungen erforderlich sind, zum vereinbarten Zeitpunkt und frei von Rechten Dritter zur Verfügung.

(2) Der Kunde informiert den Auftragnehmer rechtzeitig darüber, ob Vorschläge freigegeben werden, um sicherzustellen, dass der Arbeitsablauf des Auftragnehmers nicht beeinträchtigt wird.

(3) Die Freigabe eines Textvorschlags durch den Kunden gilt gleichzeitig als Freigabe eines damit verbundenen Kostenvoranschlags.

(4) Nach Fertigstellung ist der Kunde verpflichtet, die erbrachten Leistungen abzunehmen, sofern diese frei von wesentlichen Mängeln sind.

§ 3 Vergütung

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vorgelegten und freigegebenen schriftlichen Angebot.

(2) Leistungen, die über den Umfang des Angebots hinausgehen, werden mit einem Stundensatz von EUR 150,00 zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer vergütet.

(3) Auslagen werden nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden erstattet. Reisekosten werden entsprechend berechnet.

(4) Für Kunden mit Sitz außerhalb Deutschlands gelten die Zahlungsbedingungen gemäß § 10.

(5) Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren in Höhe von EUR 5,00 pro Mahnung zu berechnen.

(6) Befindet sich der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden monatlichen Zahlungen oder mit einem Betrag, der mindestens zwei monatlichen Zahlungen entspricht, im Rückstand, wird die gesamte verbleibende Vertragsvergütung bis zum nächstmöglichen ordentlichen Vertragsende sofort fällig (Fälligstellungsklausel). Weitergehende Rechte, insbesondere die Kündigung aus wichtigem Grund, bleiben unberührt.

(7) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Erbringung der Leistungen auszusetzen, solange sich der Kunde mit mindestens einer fälligen monatlichen Zahlung länger als 14 Tage im Rückstand befindet. Der Zeitraum der Aussetzung stellt keinen Leistungsverzug des Auftragnehmers dar.

(8) Im Falle der Nichtzahlung ist der Auftragnehmer ebenfalls berechtigt, die Leistungen zu pausieren und den Zeitraum der Pause an die ursprünglich vereinbarte Vertragslaufzeit anzuhängen.

§ 4 Nutzungsrechte

(1) Der Auftragnehmer räumt dem Kunden ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen ein, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Eine Übertragung an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung.

(2) Die Übertragung der Rechte erfolgt erst nach vollständiger Zahlung.

(3) Der Auftragnehmer darf die Arbeitsergebnisse unter Nennung des Kunden zu Zwecken der Eigenwerbung verwenden.

§ 5 Haftung

(1) Die Haftung ist ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt; Sachschäden sind auf EUR 10.000 pro Einzelfall begrenzt.

(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

(4) Für Anweisungen des Kunden oder eigenständige Handlungen des Kunden besteht keine Haftung.

(5) Ansprüche entstehen nur, wenn Mängel nicht innerhalb von 10 Arbeitstagen nach schriftlicher Mitteilung behoben werden.

(6) Dies gilt auch für Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(7) Die Produkthaftung bleibt unberührt.

§ 6 Verjährung

(1) Ansprüche verjähren nach einem (1) Jahr.

(2) Dies gilt nicht für Fälle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wesentlichen Vertragspflichten, Personenschäden, Produkthaftung, arglistigem Verschweigen oder gesetzlich zwingenden Fällen.

§ 7 Vertraulichkeit

(1) Sämtliche Informationen sind vertraulich zu behandeln.

(2) Ausnahmen gelten für öffentlich bekannte Informationen, bereits bekannte Informationen, unabhängig entwickelte Informationen oder gesetzlich vorgeschriebene Offenlegungen.

(3) Diese Verpflichtung gilt während der Vertragslaufzeit und für drei Jahre danach.

(4) Dies gilt auch für Mitarbeiter und Dritte.

§ 8 Datenschutz

Die Parteien halten die geltenden Datenschutzgesetze ein; sofern erforderlich, wird eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.

§ 9 Laufzeit, Verlängerung und Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeit bestimmt sich nach dem zwischen den Parteien vereinbarten schriftlichen Angebot.

(2) Sofern im Angebot keine konkrete Vertragslaufzeit festgelegt wurde, gilt eine Mindestvertragslaufzeit von zwölf (12) Monaten.

(3) Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere zwölf (12) Monate, sofern er nicht mit einer Frist von dreißig (30) Tagen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.

(4) Eine vorzeitige Beendigung ist im gegenseitigen Einvernehmen und gegen Zahlung einer Beendigungsgebühr in Höhe eines aktuellen monatlichen Retainers zuzüglich zweier weiterer monatlicher Retainer möglich.

(5) Eine Reduzierung des vereinbarten monatlichen Budgets verlängert die Vertragslaufzeit entsprechend, bis der ursprünglich vereinbarte Gesamtvertragswert erreicht ist.

(6) Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der verbleibenden Vertragsvergütung geteilt durch das reduzierte monatliche Budget.

§ 10 Zahlungsbedingungen (Internationale Kunden)

(1) Monatliche Rechnungen werden im Voraus gestellt.

(2) Die erste Rechnung wird am Startdatum gestellt, danach jeweils am 15. eines Monats.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen fällig.

§ 11 Korrekturschleifen und Textfreigaben

(1) Bis zu 2 Korrekturschleifen sind enthalten (1 Korrekturschleife bei einem unvollständigen Briefing).

(2) Zusätzliche Korrekturschleifen werden auf Stundenbasis berechnet.

(3) Jede Korrekturschleife hat eine Bearbeitungszeit von 5–7 Werktagen.

(4) Änderungswünsche müssen innerhalb eines Monats eingereicht werden, andernfalls gelten die Leistungen als abgenommen.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen bedürfen der Schriftform.

(2) Einwendungen gegen Rechnungen müssen innerhalb eines Monats erhoben werden.

(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

(4) Gerichtsstand ist Hamburg, Deutschland.

(5) Rechnungen werden per E-Mail (PDF) versendet.

(6) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Oakhurst Ventures GmbH

Handelsregister: HRB 137692
Registergericht: Amtsgericht Hamburg
USt-IdNr.: DE301789746

Geschäftsführer:
Ilja V. Gladko
Lorenz C. Kolbe

E-Mail: info@oakhurst-ventures.com
Website: www.oakhurst-group.com

Verantwortlich für den Inhalt gemäß § 18 Abs. 2 MStV:
Ilja V. Gladko, Lorenz C. Kolbe
Am Bronzehügel 92
22399 Hamburg

Haftung für Inhalte

Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs. 1 DDG für eigene Inhalte verantwortlich.

Haftung für Links

Wir übernehmen keine Haftung für externe Links.

Urheberrecht

Die Inhalte dieser Website unterliegen dem deutschen Urheberrecht.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juli 2026

§ 1 Gegenstand der Vereinbarung

(1) Der Auftraggeber beauftragt die Oakhurst Ventures GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) mit der Erbringung monatlicher Dienstleistungen im Bereich der Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Generative Engine Optimization (GEO). Diese Vereinbarung stellt einen Rahmenvertrag dar; konkrete Maßnahmen werden auf der Grundlage eines gesonderten schriftlichen Angebots beauftragt.

(2) Die Leistungen des Auftragnehmers werden ausschließlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages im Sinne der §§ 611 ff. BGB erbracht.

(3) Ziel der Zusammenarbeit ist es, die organische Sichtbarkeit, Auffindbarkeit und digitale Relevanz des Auftraggebers durch professionell geplante und umgesetzte SEO- und GEO-Maßnahmen nachhaltig zu stärken. Die Parteien erkennen an, dass der Erfolg solcher Maßnahmen von einer Vielzahl externer Faktoren beeinflusst wird, insbesondere, aber nicht ausschließlich, von Suchmaschinenalgorithmen, KI-Systemen, dem Wettbewerb, dem Marktverhalten, der technischen Infrastruktur, dem Nutzerverhalten und der rechtzeitigen Mitwirkung des Auftraggebers.

(4) Die Parteien arbeiten vertrauensvoll, partnerschaftlich und zielorientiert zusammen und informieren sich unverzüglich über alle für die Durchführung dieses Vertrages wesentlichen Umstände.

(5) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer unverzüglich alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Inhalte, Zugangsdaten (insbesondere Google Search Console und CMS-Zugänge) und Unterlagen zur Verfügung und erbringt alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen.

(6) Unterlässt der Auftraggeber eine erforderliche Mitwirkungshandlung, erbringt sie verspätet oder unzureichend, so ist der Auftragnehmer von der Verpflichtung zur Erbringung der von dieser Mitwirkung abhängigen Leistungen befreit, bis die Mitwirkung vollständig erbracht ist. Hieraus resultierende Verzögerungen hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten. Eventuelle Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

(7) Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die Leistungserbringung qualifizierte Subunternehmer und Partner einzuschalten. Eine Verpflichtung des Auftragnehmers, die Identität solcher Dritter offenzulegen, besteht nicht. Geltende Datenschutzgesetze und -vorschriften bleiben unberührt.

§ 2 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung wesentlichen Daten, Produktinformationen und Vorlagen zum vereinbarten Zeitpunkt und frei von Rechten Dritter zur Verfügung.

(2) Der Kunde informiert den Auftragnehmer rechtzeitig über die Freigabe von Entwürfen, um den Arbeitsablauf des Auftragnehmers nicht zu beeinträchtigen.

(3) Die Freigabe eines Textentwurfs durch den Kunden stellt gleichzeitig die Freigabe des damit verbundenen Kostenvoranschlags dar.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen nach Fertigstellung abzunehmen, sofern sie frei von wesentlichen Mängeln sind.

§ 3 Vergütung

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils eingereichten und freigegebenen schriftlichen Angebot.

(2) Leistungen, die über den Umfang des Angebots hinausgehen, werden mit einem Stundensatz von EUR 150,00 zzgl. gesetzlicher MwSt. vergütet.

(3) Auslagen werden nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden erstattet. Reisekosten werden entsprechend in Rechnung gestellt.

(4) Für Kunden mit Sitz außerhalb Deutschlands gelten die Zahlungsbedingungen gemäß § 10.

(5) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren in Höhe von EUR 5,00 pro Mahnung zu verlangen.

(6) Befindet sich der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden monatlichen Zahlungen oder einem Betrag, der mindestens zwei monatlichen Zahlungen entspricht, in Verzug, so wird die gesamte restliche Vertragsvergütung bis zum nächsten ordentlichen Vertragsende sofort fällig (Beschleunigungsklausel). Weitergehende Rechte, insbesondere die Kündigung aus wichtigem Grund, bleiben unberührt.

(7) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistungserbringung einzustellen, solange der Kunde mit mindestens einer fälligen monatlichen Zahlung mehr als 14 Tage im Rückstand ist. Der Zeitraum der Einstellung stellt keinen Leistungsverzug des Auftragnehmers dar.

(8) Bei Nichtzahlung ist der Auftragnehmer zudem berechtigt, die Leistungen zu pausieren und den pausierten Zeitraum an die ursprünglich vereinbarte Vertragslaufzeit anzuhängen.

§ 4 Nutzungsrechte

(1) Der Auftragnehmer räumt dem Kunden ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen ein, sofern nicht anders vereinbart. Eine Übertragung auf Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung.

(2) Die Rechteübertragung erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung.

(3) Der Auftragnehmer darf die Arbeitsergebnisse zu Zwecken der Eigenwerbung unter Nennung des Kunden verwenden.

§ 5 Haftung

(1) Die Haftung ist ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.

(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt; Sachschäden sind auf EUR 10.000 je Einzelfall begrenzt.

(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

(4) Für Weisungen des Kunden oder eigenmächtige Handlungen des Kunden besteht keine Haftung.

(5) Ansprüche entstehen nur, wenn Mängel nicht innerhalb von 10 Werktagen nach schriftlicher Rüge behoben werden.

(6) Dies gilt auch für Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(7) Die Produkthaftung bleibt unberührt.

§ 6 Verjährung

(1) Ansprüche verjähren nach einem (1) Jahr.

(2) Dies gilt nicht in Fällen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wesentlichen Vertragspflichten, Personenschäden, Produkthaftung, arglistigem Verschweigen oder gesetzlich zwingenden Fällen.

§ 7 Vertraulichkeit

(1) Alle Informationen sind vertraulich zu behandeln.

(2) Ausnahmen gelten für öffentlich bekannte Informationen, bereits bekannte Informationen, selbständig entwickelte Informationen oder gesetzlich vorgeschriebene Offenlegungen.

(3) Diese Verpflichtung besteht während der Laufzeit des Vertrages und für drei Jahre danach fort.

(4) Dies gilt auch für Mitarbeiter und Dritte.

§ 8 Datenschutz

Die Parteien werden die geltenden Datenschutzgesetze einhalten; falls erforderlich, wird eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DS-GVO abgeschlossen.

§ 9 Laufzeit, Verlängerung und Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeit bestimmt sich nach dem zwischen den Parteien schriftlich vereinbarten Angebot.

(2) Wurde im Angebot keine konkrete Vertragslaufzeit vereinbart, gilt eine Mindestvertragslaufzeit von zwölf (12) Monaten.

(3) Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere zwölf (12) Monate, wenn er nicht mit einer Frist von dreißig (30) Tagen vor dem Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.

(4) Eine vorzeitige Kündigung ist im gegenseitigen Einvernehmen und gegen Zahlung einer Auflösungsgebühr in Höhe von einer laufenden monatlichen Pauschale zuzüglich zwei weiterer monatlicher Pauschalen möglich.

(5) Eine Reduzierung des vereinbarten Monatsbudgets verlängert die Vertragslaufzeit entsprechend, bis das ursprünglich vereinbarte Gesamtvertragsvolumen erreicht ist.

(6) Die Berechnung erfolgt auf Basis der verbleibenden Vertragsvergütung geteilt durch das reduzierte Monatsbudget.

§ 10 Zahlungsbedingungen (Internationale Kunden)

(1) Die monatlichen Rechnungen werden im Voraus gestellt.

(2) Die erste Rechnung wird zum Startdatum gestellt, ansonsten zum 15. eines jeden Monats.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen fällig.

§ 11 Korrekturschleifen und Textfreigaben

(1) Bis zu 2 Korrekturschleifen sind inbegriffen (1 Korrekturschleife bei unvollständigem Briefing).

(2) Zusätzliche Korrekturschleifen werden auf Stundenbasis abgerechnet.

(3) Jede Korrekturschleife hat eine Bearbeitungszeit von 5–7 Werktagen.

(4) Änderungswünsche müssen innerhalb eines Monats eingereicht werden, andernfalls gelten die Leistungen als abgenommen.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen bedürfen der Schriftform.

(2) Einwendungen gegen Rechnungen müssen innerhalb eines Monats geltend gemacht werden.

(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

(4) Gerichtsstand ist Hamburg, Deutschland.

(5) Der Rechnungsversand erfolgt per E-Mail (PDF).

(6) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).


Oakhurst Ventures GmbH

Handelsregister: HRB 137692
Registergericht: Amtsgericht Hamburg
USt-IdNr.: DE301789746

Geschäftsführung:
Ilja V. Gladko
Lorenz C. Kolbe

E-Mail: info@oakhurst-ventures.com
Website: www.oakhurst-group.com

Inhaltlich Verantwortliche gemäß § 18 Abs. 2 MStV:
Ilja V. Gladko, Lorenz C. Kolbe
Am Bronzehügel 92
22399 Hamburg

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