Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Mai 2026
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Der Auftraggeber beauftragt Oakhurst Ventures UG (haftungsbeschränkt), firmierend unter der Marke „Oakhurst Pictures“ (nachfolgend „Auftragnehmer“), mit der Erbringung von kreativen, filmischen, fotografischen, strategischen und produktionsbezogenen Dienstleistungen in den Bereichen Markenkommunikation, filmisches Storytelling, Content-Produktion, Creative Direction, Social Media, Kampagnenentwicklung und digitale Markeninszenierung.
(2) Die Leistungen werden ausschließlich auf Basis eines Dienstvertrages gemäß §§ 611 ff. BGB erbracht. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen oder kreativen Erfolges.
(3) Eine Haftung für den Erfolg im Sinne eines Werkvertrags ist ausgeschlossen. Aussagen über mögliche Entwicklungen, Reichweiten, Markenwirkungen oder wirtschaftliche Ergebnisse sind Prognosen, die auf Erfahrungswerten, langjähriger Tätigkeit und vergleichbaren Fallstudien beruhen. Sie stellen keine Garantien oder zugesicherten Eigenschaften dar.
(5) Die Parteien verpflichten sich zu einer vertrauensvollen, kooperativen und zielorientierten Zusammenarbeit und werden sich gegenseitig unverzüglich über alle für die Projektdurchführung wesentlichen Umstände informieren.
(7) Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Inhalte, Ansprechpartner, Produkte und organisatorischen Voraussetzungen rechtzeitig zur Verfügung stellen.
(8) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht, verspätet oder ungenügend nach, ist der Auftragnehmer für daraus resultierende Verzögerungen oder Mehraufwände nicht verantwortlich. Der Auftraggeber trägt alle eventuell anfallenden Zusatzkosten.
(9) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen qualifizierte Subunternehmer, Freiberufler, Produktionspartner oder Kreativdienstleister einzuschalten.
§ 2 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind.
(2) Freigaben für Konzepte, Videos, Fotografien, Designs, Texte oder Kampagnen müssen unverzüglich erteilt werden, um eine Störung der Produktionspläne zu vermeiden.
(3) Mit der Freigabe von Kreativvorschlägen gelten gleichzeitig die damit verbundenen Aufwendungen und kalkulierten Produktionskosten als freigegeben.
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsgemäß erbrachten Leistungen nach deren Fertigstellung abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
§ 3 Vergütung
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem individuell erstellten und angenommenen Angebot.
(2) Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden mit einem Stundensatz von EUR 150,00 zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer abgerechnet.
(3) Reise-, Übernachtungs-, Studio-, Catering-, Equipment-, Lizenz- oder sonstige Produktionskosten werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(4) Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren in Höhe von EUR 5,00 pro Mahnung zu verlangen.
(5) Ist der Auftraggeber mit zwei aufeinanderfolgenden Zahlungen oder einem Betrag, der mindestens zwei Monatsvergütungen entspricht, in Verzug, wird die gesamte noch ausstehende Vergütung bis zum regulären Vertragsende sofort fällig.
(6) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistungen einzustellen, wenn der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung länger als 14 Tage im Rückstand ist.
§ 4 Nutzungsrechte
(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht an den erstellten Arbeitsergebnissen ein, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart ist.
(2) Alle Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung aller Rechnungen auf den Auftraggeber über.
(3) Rohdaten, unbearbeitetes Material, Projektdateien, Schnittdateien oder Produktionsaufbauten verbleiben grundsätzlich beim Auftragnehmer, sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Werke unter Nennung des Auftraggebers für die Eigenwerbung, Portfoliozwecke, Social Media, Awards, Präsentationen oder Webauftritte zu nutzen.
§ 5 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Sachschäden ist auf EUR 10.000,00 pro Schadensfall begrenzt.
(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
(4) Für Inhalte, Anweisungen oder Entscheidungen des Auftraggebers besteht keine Haftung.
(5) Beanstandungen müssen innerhalb von 10 Werktagen nach Erbringung der Dienstleistung schriftlich erfolgen.
§ 6 Geheimhaltung
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln.
(2) Diese Verpflichtung gilt während der Vertragslaufzeit und für drei (3) Jahre nach Beendigung des Vertrages.
(3) Diese Verpflichtung gilt auch für Mitarbeiter, freie Mitarbeiter und beauftragte Dritte.
§ 7 Datenschutz
Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO. Bei Bedarf wird eine separate Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen.
§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestlaufzeit zwölf (12) Monate.
(2) Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere zwölf (12) Monate, sofern er nicht mit einer Frist von dreißig (30) Tagen vor dem Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Bereits begonnene Produktionen, gebuchte Drehtage, Reise- oder Drittkosten müssen im Falle einer Kündigung voll entschädigt werden.
§ 9 Änderungswünsche und Revisionen
(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind bis zu zwei (2) Revisionsschleifen inklusive.
(2) Weitere Änderungswünsche werden gesondert nach Aufwand berechnet.
(3) Änderungswünsche müssen innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung mitgeteilt werden. Danach gelten die Leistungen als abgenommen.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
(2) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Hamburg, Deutschland.
(4) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
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Anbieterkennzeichnung
Oakhurst Ventures UG (haftungsbeschränkt)
firmierend unter der Marke Oakhurst Pictures
Handelsregister: HRB 137692
Registergericht: Amtsgericht Hamburg
USt-IdNr.: DE301789746
Geschäftsführer:
Ilja V. Gladko
Lorenz C. Kolbe
E-Mail: info@oakhurst-ventures.com
Inhaltlich Verantwortliche gemäß § 18 Abs. 2 MStV:
Ilja V. Gladko
Lorenz C. Kolbe
Am Bronzehügel 92
22399 Hamburg
Deutschland

